Trotz dieser Reformen Solons herrschte jedoch in der Bevölkerung immer noch politische Ungleichheit, da die attische Bevölkerung hierarchisch in vier Steuerklassen gegliedert war; diese Klassen konnten zwar alle an der Volksversammlung (Ekklesia) teilnehmen, doch Anrecht auf politische Gleichberechtigung hatten nur die Besitzenden. Die Volksversammlung war also weiterhin von Aristokraten bestimmt. Politische Rechte und Ämter konnten nur Mitglieder der beiden höchsten Steuerklassen (also die Besitzenden) erlangen. Darüber hinaus existierte weiterhin das Zensuswahlrecht (Wahlrecht nach Vermögensschätzung).
Der Begriff für eine solche Staatsform in der modernen Politologie lautet Timokratie (Staatsaufbau nach dem Vermögen der Bürger, Herrschaft der Begüterten). Es liegt keine einheitliche und geschlossene demokratische Verfassung vor, die Privilegien der Oberschichten werden nicht angetastet. Aristoteles nennt diese Staatsform jedoch Demokratie und begründet dies mit Solons Zielsetzung, nämlich der Aufhebung der traditionellen attischen Zinsknechtschaft.
"An der Verfassung Solons scheinen die drei folgenden Stücke am meisten demokratisch zu sein:
und das dritte, das, wie man sagt, die Macht der Menge am meisten gestärkt hat:
Da ist das Volk Herr in den Abstimmungen, und so wird es auch Herr über den Staat. Außerdem waren viele Gesetze, wie die über die Erbanteile und die Erbtöchter, kompliziert und unklar abgefasst, so dass es notwendigerweise zu vielen Prozessen kommen musste und die Gerichtshöfe über alle öffentlichen und privaten Angelegenheiten zu entscheiden hatten.
Dies sind also die demokratischen Züge an den Gesetzen Solons. Vor der Gesetzgebung hatte er die Schuldentilgung (seisachtheia) durchgeführt, und nach ihr folgte die Reform der Maße, Gewichte und des Geldes.
Den Rat setzte er aus 400 Mitgliedern zusammen, 100 für jede gentilizische Phyle (durch Geburt und Abstammung bestimmter Stammesverband). Dem Rat auf dem Areopag (Hügel westlich der Akropolis, Tagungsort und Name für den Rat zugleich) übergab er die Überwachung der Gesetze. Dieser blieb also wie früher die Aufsichtsbehörde über die Verfassung und behandelte die meisten und bedeutendsten Geschäfte und züchtigte die Gesetzesübertreter aus eigener Machtvollkommenheit mit Körperstrafen und Bußen. Die Bußgelder legte er in die Staatskasse, ohne anzugeben, weshalb die Buße bezahlt worden war. Der Areopag richtete auch über alle Verschwörungen zum Sturze der Demokratie, und Solon schuf ein eigenes Gesetz, das zur Anzeige solcher Verschwörungen verpflichtete.
Da er ferner sah, dass der Staat vielfach von Unruhen heimgesucht war und dass einige der Bürger aus Leichtsinn den Ausgang derselben dem Zufall überließen, so erließ er gegen solche ein besonderes Gesetz: Wer im Staate bei einem Parteistreit sich nicht mit den Waffen für die eine oder die andere Partei entscheidet, soll ehrlos und der politischen Rechte beraubt sein.
Die Gesetze wurden auf die bekannten
Holztafeln geschrieben, in der Königshalle aufgestellt, und
alle
schworen, sich an sie halten zu wollen. Die neun Archonten
schworen bei dem Steine (Gesetzestafeln waren drehbar in eine Art
Steinpyramide eingelassen) und erklärten ein goldenes
Standbild
aufstellen zu wollen, wenn sie eines der Gesetze verletzten. So
schwören sie auch jetzt noch. Er setzte die Gesetze auf 100
Jahre fest."
(Aristoteles, Staat der Athener, 7 ff., zit. nach: Otto Kampe,
Die Attische Polis, Stuttgart 1979, S. 4 f.)
Kleisthenes reformierte um 508 v. Chr. die Verfassung Solons entscheidend und bildete Basis und Voraussetzung für die Demokratie-Theorien Platons und Aristoteles (siehe 2.). Er führte ein Mehrheitswahlrecht für das bisherige Stände- und Zensuswahlrecht ein, wobei die Klasseneinteilung jedoch bestehen blieb. Die freie attische Bevölkerung wurde in zehn Phylen (Verwaltungsbezirke) mit je drei Trittyen (Drittel, Regionen) und je zehn Demen (Gemeinden, kleinste Verwaltungseinheiten) eingeteilt; die dort eingetragenen Bürger - vom Grundherrn bis zum Bauern - hatten ein gleiches Stimmrecht für die Volksversammlung. So waren die Bürger frei und gleich, die unteren Schichten konnten sich auf dörflicher Ebene politisch betätigen; allerdings waren sie noch nicht in gleicher Weise wie die anderen Klassen wählbar. Ins zentrale politische, legislative Organ, den Rat der 500, konnten nämlich nur Vertreter aus den ersten drei Klassen gewählt werden; der Rat (mit vielen Aristokraten) bestimmte darüber, was Gesetz werden konnte, die Volksversammlung (mit vielen Kleineigentümern) hingegen entschied, ob etwas Gesetz wurde oder nicht.
Hierarchie des Staates unter Kleisthenes:
Kleisthenes führte darüber hinaus erstmals einen demokratischen Kontrollmechanismus ein, den sogenannten Ostrakismos. Dieses "Scherbengericht" sollte den Machtmissbrauch einflussreicher Persönlichkeiten durch eine zehnjährige Verbannung zu verhindern versuchen; dazu mussten mindestens 6.000 Mitglieder (!) der Volksversammlung über den Antrag auf Verbannung abstimmen, indem sie den Namen des zu Verbannenden auf eine Tonscherbe ritzten. Der Verbannte behielt aber sein Vermögen sowie alle seine Rechte und Ehren.
Heute wird die kleisthenische Staatsform nicht direkt als Demokratie bezeichnet, sondern als Isonomie (Gleichheit vor dem Gesetz).
Aristoteles über die Reformen des Kleisthenes:
(Nach dem Sturz der Tyrannis 510 v.Chr. ging Kleisthenes - Angehöriger des recht einflussreichen attischen Adelshauses der Alkmeoniden - aus den Parteikämpfen rivalisierender Adelsgeschlechter mit Hilfe des Volkes als Sieger hervor; so konnte ein Auseinanderbrechen der Polis durch einen Bürgerkrieg verhindert werden.)
"Als Kleisthenes im vierten Jahr nach der Vertreibung der Tyrannen unter dem Archontat (Herrschaftsperiode) des Isagoras Vorsteher des Volkes geworden war, teilte er als erstes das ganze Volk in zehn Phylen (Stammesverbände) ein anstatt der bisherigen vier, da er beabsichtigte, sie (die Phylen) zu vermischen und mehr Leute an den Bürgerrechten teilhaben zu lassen. Daher pflegte man auch jenen, die sich nach der Abstammung der Bürger erkundigten, zu antworten, sie brauchten keine Unterschiede nach den Phylen zu machen. Außerdem erhöhte er die Zahl der Ratsmitglieder von vierhundert auf fünfhundert, je fünfzig aus jeder Phyle. (...) Das Land teilte er nach Demen (Gemeinden) in dreißig Teile: zehn in der Stadt, zehn an der Küste, zehn im Inneren des Landes. Diese Teile nannte er Trittyen (Drittel). Er loste jeder Phyle drei Trittyen zu, damit jede Phyle einen Anteil an allen drei Regionen des Landes habe. (...)
Auf Grund dieser Veränderungen wurde
die Verfassung volksfreundlicher als die Solons; denn die
Solonischen Gesetze waren während der Tyrannis verschwunden,
weil sie nicht mehr angewandt wurden. Kleisthenes erließ neue
Gesetze im Interesse der Volksmenge, darunter auch das über
den Ostrakismos."
(Aristoteles, Athenaion Politeia 21,2-22,2; zit. nach Udo
Margedant, Die attische Demokratie, Frankfurt 1981, S. 30)
Die
Idee der bürgerlichen Gemeinschaft
hat zur weiteren Folge, dass alle Bürger am Staatsleben
teilnehmen oder teilnehmen sollten, also die Selbstregierung und
darüber hinaus sogar die Selbstverwaltung. Die
Übertragung der
Wahrnehmung der politischen Rechte an gewählte Vertreter, also
ein Parlament, ist innerhalb der griechischen Polis mit ihrer
Idee unvereinbar und gibt es nicht, sowenig wie es ein
Berufsbeamtentum gibt. Erst recht ist die Herrschaft eines
einzelnen, Monarchie oder Tyrannis, damit nicht vereinbar und
geradezu die Negierung der Polis; die Bürgerschaft einer Polis
kann nur aus Gleichen und Freien bestehen. Die in entwickelten
Verhältnissen oft zusammentretende Volksversammlung kann alles
und jedes im Rahmen der von ihr selbst aufgestellten Vorschriften
beschließen und regeln, sie gibt nicht nur Gesetze und
wählt
die nötigen Beamten und Kommissionen, sondern trifft auch
zahlreiche Entscheide in Einzelfragen der Verwaltung und
Regierung. (...) Eine andere Konsequenz der Vorstellung der
unmittelbaren Selbstregierung der freien Bürgerschaft ist es,
dass natürlich jeder Bürger stets die Zeit und
Möglichkeit
haben sollte, sich an verschiedenen Verpflichtungen des
staatlichen Lebens zu beteiligen, dass er nicht durch
wirtschaftliche Notwendigkeiten verhindert sein sollte, eine
Volksversammlung zu besuchen, im Gericht zu sitzen oder ein Amt
zu bekleiden.
(Ernst Meyer, Einführung in die antike Staatskunde, Darmstadt
1968, S. 68 ff.)
Wie kann man also wissen, ob bzw. welcher dieser schillernden Begriffe ein "richtiges" Bild der Demokratie gibt? Wäre es auch denkbar, dass Demokratie nur als Idee, als Phantom besteht, ohne Entsprechung in der Wirklichkeit?
"Wir leben in einer Staatsform, die die Einrichtungen anderer nicht nachahmt; eher sind wir für etliche ein Vorbild, als dass wir andere uns zum Muster nähmen. Mit Namen wird sie, weil wir uns nicht auf eine Minderheit, sondern auf eine Mehrheit im Volke stützen, Volksherrschaft (Demokratie) genannt. Und es genießen auch alle für ihre eigenen Angelegenheiten vor den Gesetzen gleiches Recht; in der öffentlichen Bewertung jedoch fragt man allein nach dem Ansehen, das sich jemand auf irgendeinem Felde erworben hat, und nicht die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Volksteil (phyle), sondern allein die persönliche Tüchtigkeit verleiht im öffentlichen Leben einen Vorzug; auch wird bei Armut keiner, der doch dem Volke Gutes zu leisten vermöchte, um der Geringheit seines Standes willen ausgeschlossen. Ein freier Geist herrscht in unserem Staatsleben und wirkt auch im täglichen Leben und Treiben aller gegenseitigen Beargwöhnung entgegen. (...) (Wir vermeiden) im öffentlichen Leben schon aus Pflichtgefühl Verstöße gegen Recht und Sitte, der jeweiligen Führung gehorsam wie auch den Gesetzen und unter ihnen zumal denjenigen, die zum Schutz der Verfolgten gegeben sind, sowie den ungeschriebenen, deren Bruch in aller Augen Schande bringt. Auch für mancherlei Erholung des Geistes von allen Anstrengungen ist bei uns gesorgt, teils durch die Pflege von Kampfspielen und Festen während des ganzen Jahres, teils durch schöne, jedem offenstehende Anlagen, deren täglicher Genuss den Missmut bannt. Zudem kommt bei der Größe unserer Stadt aus allen Teilen der Erde alles herein, und ebenso wie unsere heimischen Güter können wir die Erzeugnisse der ganzen Welt im eigenen Hause genießen.
Auch in der Pflege des Kriegswesens unterscheiden wir uns von unseren Feinden, und zwar in folgendem: Jedermann hat freien Zutritt zu unserer Stadt, und wir denken nicht daran, es einem durch Ausweisungen zu verwehren, sich bei uns über Dinge zu unterrichten oder sie sich anzuschauen, die, nicht geheimgehalten, vielleicht manchem unserer Feinde nützlich werden könnten. Statt auf die üblichen Vorkehrungen und Schliche verlassen wir uns lieber auf die in uns selber ruhende Entschlossenheit zur Tat. Und mögen in der Erziehung des Kindes die da drüben (gemeint ist der Kriegsgegner Sparta) schon durch anstrengende Übungen von zarter Jugend an mannhaften Geist zu erwerben suchen: wir führen ein Leben ohne Zwang und stellen im Ernstfall doch nicht schlechter unseren Mann. (...)
Wir lieben das Schöne in Schlichtheit,
lieben Wissen und Bildung, aber frei von Weichlichkeit. Reichtum
ist bei uns zum Gebrauch in der rechten Weise, aber nicht zum
Geprahle mit Worten da. Armut einzugestehen bringt keinem
Schande, sondern nicht tätig aus ihr fortzustreben ist
schlimmere Schande. In derselben Männer Hand ruht die Sorge
für
ihre häuslichen wie auch die öffentlichen
Angelegenheiten, und
selbst wer völlig seiner Arbeit lebt, dem fehlt es doch nicht
an
Blick für die politischen Dinge. Bei uns allein
nämlich heißt
einer, der dem politischen Leben gänzlich fernsteht, nicht
"ungeschäftig", sondern "unnütz", und
selber hat unser Volk in den Fragen der Staatsführung
mindestens
ein Urteil, wo nicht gar fruchtbare eigene Gedanken. Denn wir
sehen nicht in einer bedächtigen Vorbesprechung eine Gefahr
für
die Tat, sondern vielmehr darin, sich nicht vorher in Beratungen
zu belehren, ehe man das, was Not tut, mit der Tat in Angriff
nimmt. (...) Mit einem Wort sage ich: Unsere Stadt ist im ganzen
die hohe Schule Griechenlands; im einzelnen aber will mir
scheinen, dass jeder bei uns sich gleichzeitig auf den
verschiedensten Gebieten anmutig und mit vollendeter Sicherheit
als ganze, auf sich selbst gestellte Persönlichkeit
erweist."
(Thukydides: Geschichte des Peloponnesischen Krieges, Buch II,
Kap. 37 ff.)
(zit. nach: Geschichte - betrifft uns, 6/88, S. 9)
Da nun dies
vorausgesetzt wird und dies
die Regierungsform ist, so ergibt sich das Folgende als
demokratisch: Alle Ämter werden aus allen besetzt, alle
herrschen über jeden und jeder abwechslungsweise über
alle.
Ferner werden die Ämter durchs Los besetzt, entweder alle oder
doch jene, die nicht der Erfahrung und Kenntnisse bedürfen.
Von
der Vermögenseinschätzung (Zensus) hängen
die Ämter
entweder überhaupt nicht oder nur zu einem minimalen Grade ab.
Abgesehen von den Kriegsämtern darf keiner ein Amt zweimal
bekleiden, oder doch nur wenige Male beziehungsweise in wenigen
Fällen; die Dauer der Amtsführung ist kurzfristig,
etc. Dies
also sind die gemeinsamen Eigenschaften aller Demokratien. Aus
der Gerechtigkeit, die anerkanntermaßen als demokratisch gilt
(nämlich dass alle der Zahl nach dasselbe haben), entspringt
eben jene Verfassung, die am meisten demokratisch und
volkstümlich zu sein scheint."
(Aristoteles: Politik 1317 a-b)
Eine heute seltsam anmutende Einrichtung war das graphe paranomon, ein Verfahren, bei dem ein Bürger angeklagt und einem Prozess unterworfen wurde, wenn er einen gesetzwidrigen Vorschlag in der Volksversammlung eingebracht hatte. Seltsam und paradox zugleich ist dieses Verfahren aus heutiger Sicht, da es die Freiheit der Volksversammlung und ihrer einzelnen Mitglieder schützte, indem es ihnen Immunität und Indemnität (Straflosigkeit) verweigerte.
Eine weitere Sicherungsmaßnahme war die Dokimasie (Prüfung, Untersuchung). Dabei handelte es sich um ein Prüfungsverfahren, bei dem die gesetzliche Qualifikation und die Erfüllung der bürgerlichen und sakralen Pflichten eines Amtsanwärters überprüft wurden. Jeder Beamte, ob gewählt oder gelost, dessen Amtszeit länger als 30 Tage dauerte, musste sich dieser Prüfung unterziehen. Die prüfende Behörde war für die Ratsherren der alte Rat, für die übrigen Beamten ein Geschworenengericht unter der Leitung eines Thesmotheten (Rechtspfleger); die 9 Archonten wurden als einzige sowohl vom Rat als auch von einem Geschworenengericht überprüft. Den Abgewiesenen traf weiter keine Strafe oder anderer Rechtsnachteil, doch war sein Ansehen stark lädiert. Mit der Dokimasie wollte man weniger die mangelnde Eignung einer Person als vielmehr deren charakterliche und intellektuelle Mindestvoraussetzung überprüfen. Sie sollte in einer Zeit, als es zu einer Vermassung des öffentlichen Dienstes (unter Kleisthenes) kam, verhindern, dass Personen mit charakterlichen und geistigen Schwächen den öffentlichen Dienst belasteten; man kann sie sogar als eine Attestierung politischer Zuverlässigkeit und Linientreue sehen, denn die isonome, demokratische Gesellschaft brauchte "passende" Bürger, um die Erhaltung der politischen Ordnung zu garantieren.
Die Euthyna, die Rechenschaftsablegung der Amtsinhaber Athens nach Ablauf ihrer Amtszeit, war eine weitere Sicherungsmaßnahme. Sie verlief in zwei Stufen. In der ersten und wichtigeren hatte der abgetretene Beamte vor den sogenannten Logisten (Rechnungsprüfer) über die ihm anvertrauten Gelder Rechenschaft abzulegen, was dann von einem Geschworenengericht überprüft wurde. Dabei konnten dann etwaige Klagen von Privatpersonen oder Vertretern des Staates, den sog. synegoroi (Staatsanwälte) vorgebracht werden. Die zweite Stufe der Rechenschaft war 10 Rechenschaftsbeamten des Rates (euthynoi) und deren 20 Helfern anvertraut. Sie betraf die allgemeine Amtsführung und trat nicht automatisch wie die erste, sondern lediglich auf Antrag eines Bürgers, ein.
Zu guter Letzt sei auf eine nicht minder wirkungsvolle und oft genutzte Möglichkeit der Kontrolle verwiesen, die in der Aufforderung an alle Bürger, Unregelmäßigkeiten der Amtsführung zur Anzeige zu bringen, bestand. Dieser Aufruf zur Beschwerdeführung war zusätzlich dadurch fest in den geschäftlichen Ablauf eines Amtsjahres eingebettet worden, dass in der ersten Volksversammlung jeder Prytanie (Ratsperiode), also zehnmal im Jahr, dem Volk die Frage vorgelegt wurde, ob die Beamten ihr Amt gut verwaltet hätten. Wurde Kritik dabei laut oder ging die Abstimmung gar zu Ungunsten des Beamten aus, wurde dieser sofort seines Amtes enthoben und vor Gericht gestellt.
Aristides führte den Demokratieprozess in seine nächste Stufe, indem er ein breites athenisch-attisches Beamtentum schuf. Den untersten Klassen wurde ein passives Wahlrecht für alle hohen Ämter außer dem Archontat zugebilligt. Außerdem erhielt das Kleinbürgertum (demos) erstmalig eine seiner Zahl angemessene politische Verantwortung, indem untere Beamtenkategorien durch das demos (Kleinbauern, Handwerker) besetzt wurden. Unter Aristides fand der Begriff Demokratie erstmals eine konkrete Anwendung, was auch mit der Wortbedeutung verbunden war: Volksherrschaft: (gr.) kratia (Herrschaft) des demos (Dorfbewohner/Volk). Diese Anwendung wurde insbesondere durch die "demokratischen" Beschlüsse der Volksversammlung deutlich und ging einher mit einem Machtverlust der Grundherren und der steigenden ökonomischen Herrschaft der Unternehmer und Kaufleute.
Ephialtes Ziel war um 460 v. Chr. die Entmachtung der aristokratischen Magistrate (Archonten, Areopag); um dies zu erreichen, verteilte er die Kompetenzen des Areopags als höchste "staatliche Aufsichtsbehörde" auf den Rat der 500, die Volksversammlung und die Gerichte. Der Adel und die Großgrundbesitzer verloren durch eine faktische Aufhebung des Archontates an politischem Einfluss, während das Bürgertum gestärkt wurde. Die nun sich entwickelnde Allianz von Groß- und Kleinbürgertum drückte sich insbesondere in der Tatsache aus, dass nach dem Tod des Ephialtes 457 v. Chr. auch Bauern ins Archontenamt gewählt werden konnten.
Perikles trat -462/1 an die Spitze des Demos von Athen. Er entzog gemeinsam mit Ephialtes dem Areopag das Aufsichtsrecht über Verwaltung und Beamte und übertrug es dem Rat (Boulé) der Fünfhundert, die Volksversammlung (Ekklesia) und die Volksgerichte. Er führte die Besoldung von Rat und Gerichten ein, und erweiterte das Wahl- und Kandidaturrecht für das Archontat auf die 3. Klasse (Zeugiten, freie Bauern).
Perikles wird -443/29 jährlich zum Strategen (Feldherrn) wiedergewählt. Unter seiner Führung erreichte Athen die Vormachtstellung im Attischen Seebund. Nach den Perserkriegen wollte er den Bund in ein Attisches Reich umwandeln. Der Bund wurde in 5 Steuerkreise eingeteilt, und alle Städte mussten die attische Demokratie einführen. Abfallende Städte wurden zurückerobert.
Perikles erreichte einen fünfzehnjährigen Frieden mit Sparta, der aber nach seinem Tode wieder zerbrach.
Unter der Führung des Perikles wurde der Demokratisierungsprozess um 450 v. Chr. durch die Volkspartei erstmals eingeschränkt, und zwar vor allem aufgrund des raschen Bevölkerungswachstums. Das Bürgerrecht wurde nur an männliche Personen vergeben, deren Eltern beide Vollbürger waren. Und dennoch äußerten sich die politischen Rechte unmittelbarerer als in der heutigen modernen parlamentarischen Demokratie - zu bedenken ist dabei jedoch immer, dass nur zehn Prozent der Athener überhaupt politische Rechte besaßen. Perikles war es auch, der Diäten (Tagegelder) für Beamte einführte, womit die ständige Fluktuation in der Politik gehemmt wurde und ein Berufspolitikertum entstand.
Das politische Gewicht der verschiedenen
Soldzahlungen war unterschiedlich hoch. Der Richtersold wird
in allen Quellen als ein besonderes Charakteristikum der
Demokratie angesehen, und der Eindruck, den die an den meisten
Tagen des Jahres zu den Gerichtssitzungen strömenden Athener
hinterließen, hat dieses Urteil ohne Zweifel
mitgeprägt. Der
ganze Demos erscheint Aristophanes
wie
ein einziger Richter, das Richten ein Fundament der
demokratischen Idee, und in der Tat tritt darin die Vorstellung
von der Regierung und der Herrschaft aller über alle am
deutlichsten hervor. Auch der Ratsherrensold, der einem
breiten Kreis von Bürgern die allgemeine Aufsicht
über die
Beamten und die Regie über die Versammlungen des Volkes
sicherte, hatte deswegen großes Gewicht, weil durch ihn der
verbleibende und nicht weiter auflösbare Teil der
Regierungsgewalt in der Hand aller blieb. Das Schaugeld scheint
demgegenüber stärker mit dem Gedanken der Versorgung
von
Unbemittelten verbunden, jedenfalls seine politische Rolle nicht
so deutlich gewesen zu sein. Ganz unabhängig von der
politischen
Bedeutung der Soldzahlungen war indessen deren Gewicht für den
einzelnen Bürger. Für ihn ging es nicht nur um die
Demonstration demokratischer Gesinnung, sondern auch darum, was
der Sold ihm brachte und in welchem Umfang ihn der mit ihm
verbundene Dienst belastete. Denn die politische Tätigkeit war
freiwillig und darum die Bevorzugung dieser und der Verzicht auf
jene Aktivität oft von anderen als politischen Interessen
bestimmt. Die richterliche Tätigkeit hatte nun ohne Zweifel
die
größte Anziehungskraft, und dies aus mehreren
Gründen. Sie
konnte man beliebig oft ausüben, bedeutete darum für
Personen,
die keine Arbeit hatten oder aus Altersgründen von ihr
freigestellt waren, einen erheblichen Gewinn und vermochte unter
Umständen sogar eine fehlende wirtschaftliche Existenzbasis zu
ersetzen. Der Dienst war ferner nicht schwer, verschaffte
darüber hinaus Ansehen und vermittelte ein Gefühl von
Macht.
Wenn uns Aristophanes in den "Wespen" glauben machen
will, dass das ganze Volk fast jeden Tag zu Gericht sitzt, geht
das gewiss nicht ganz an der Wahrheit vorbei. Schließlich
hatte
man als Richter auch die Freiheit, an einem Tag zu kommen, an
einem anderen fernzubleiben; denn die Prozesse wurden alle an
demselben Tag abgeschlossen, an dem sie begonnen hatten. Das
Richten war eine Tätigkeit für einen einzelnen Tag,
und so
konnte jeder sie nach Belieben in seine persönlichen
Geschäfte
eingliedern. Der Ratsherr hatte es demgegenüber schwerer.
(...)
(Jochen Bleicken, Die athenische Demokratie, Paderborn
1988, S.
239)
Es zeugt von der Bedeutung, die die Athener der Losung beimaßen, dass sie darum das Verfahren in einem auch für heutige Verhältnisse erstaunlichen Umfang rationalisierten und perfektionierten. Die Schnelligkeit und Übersichtlichkeit des Verfahrens sowie der Schutz gegen Unregelmäßigkeiten oder Irrtümer wurden vor allem durch die Erfindung von Losmaschinen (!) erreicht...
In älterer Zeit war das Los ein Mittel
zur Feststellung des göttlichen Willens gewesen, und im
religiösen Bereich ist es auch in jüngerer Zeit noch
als
Gottesurteil verwendet worden. Im profanen
Bereich
hingegen steht hinter seiner Anwendung, auch wenn in dem Sinne
von Zufall oder Schicksal gegebenenfalls ein stark
abgeschwächtes religiöses Element mitspielen mochte,
von Anfang
an ein konkreter politischer Gedanke: die Ausschaltung der
persönlichen Autorität
aus
der Regierung.
Die mit der Losung verbundene politische Absicht beherrschte
bereits die Anwendung des Loses für die Bestellung der
Archonten
im Jahre 487/86, in der das Los bewusst als Instrument zur
Schwächung einer althergebrachten Institution eingesetzt
wurde.
Der gleiche Gedanke steht hinter der nur wenige Jahre vorher
durchgesetzten Phylenordnung des Kleisthenes, die durch die
Zusammenfassung von jeweils verschiedenen Landschaften zu zehn
lokalen Phylen jegliches ökonomische Sonderinteresse aufhob
und
damit die Beamten und Ratsmitglieder, die nach diesen neuen
lokalen Einheiten bestellt wurden, "gleichschaltete".
Der Sinn der Losung liegt in Athen immer darin, persönliche
Autorität aufzuheben bzw. ihr Entstehen im vorhinein zu
verhindern. Es ist klar, dass die Athener mit dieser Absicht
gegen allzu ehrgeizige, möglicherweise sogar nach der Tyrannis
strebende Häupter der großen aristokratischen
Familien zielten,
gegen die sie während und nach der Vertreibung der
Peisistratiden
(Anhänger des Tyrannen Peisistratos),
also gerade in diesen Jahrzehnten der Reformen im Kampf lagen.
Die Losung als ein demokratisches Prinzip ist ein Produkt des
Ringens mit dem politisch aktiven Teil des Adels um eine isonome
Gesellschaft. (...)
Der Grundsatz der Losung wirft Licht auf den Charakter des
demokratischen Gedankens in Athen. Denn so sehr er durch die
Beschränkung der Macht der an der Regierung Beteiligten einem
heutigen Verständnis von Demokratie begegnet, befremdet er
doch
gleichzeitig durch den Umfang seiner Anwendung. Denn es wird
durch den allseitigen Gebrauch der Losung nicht nur jede
potentielle persönliche Autorität und jeder
Machtmissbrauch
ausgeschaltet, es wird auch der Wille des Souveräns
eingeschränkt: Die Menge kann bei Anwendung des Losverfahrens
nicht durch Mehrheitsentscheid den Mann ihrer Wahl bestimmen, und
desgleichen werden viele andere Einzelentscheidungen, wie die
Bestimmung der Reihenfolge, in der über irgendwelche Personen,
Gruppen oder Gremien abgestimmt werden soll, vom Los getroffen.
Die Menge hatte durch das Prinzip der Losung zwar für sich
gesorgt - das Los konnte jeden Beliebigen aus dem Demos treffen
-, aber in diesem "Für-sich-Sorgen" hatte sie auch ein
für alle Mal ihren Willen begrenzt. Das, was nach Umfang und
Bedeutung heute das wichtigste Geschäft in der Demokratie
darstellt, die Wahl von Personen, sahen die Athener nicht als
einen demokratischen Wert an. Gewählt wurde nur, wenn es aus
sachlichen Gründen unausweichlich war, und das
heißt: gegen den
Sinn der hinter der politischen Ordnung stehenden Idee. Man wird
die athenische Demokratie nicht verstehen können, wenn man
nicht
begreift, dass den Athenern die Ausschaltung der persönlichen
Autorität wichtiger war als die Möglichkeit, ihnen
erwünschte
Personen zu wählen und unerwünschte abzulehnen oder
abzuwählen. Die durch das Los gegebene quantitative Gleichheit
hatte für sie einen höheren Rang als die Qualifikation
der Person.
(Jochen Bleicken, Die athenische Demokratie, Paderborn 1988, S.
218 ff.)
Die athenischen
Bürger sahen keine
Gefahr oder auch nur Benachteiligung in der Sklavenarbeit,
solange sie sie direkt oder indirekt (...) ausbeuten konnten, und
das taten sie ja auch. Im vierten Jahrhundert wurden sie eine
Klasse von Rentiers, die von ihrem unverdienten Einkommen lebten
und körperliche Arbeit als eine Beschäftigung
ansahen, die sich
nur für Barbaren und Sklaven zieme.
Natürlich waren sie sich
dessen nicht bewusst, dass diese Mentalität
eine
Sklavenhaltermentalität war. Im Gegenteil, sie beriefen sich
auf
die augenscheinliche Wahrheit, dass es infolge der inferioren
(minderwertigen) Natur des Sklaven in seinem eigenen Interesse
lag, als Sklave behandelt zu werden. (...) Die athenische
Wirtschaft beruhte auf Kleinproduktion, und daher kann scheinbar
die Sklavenarbeit in ihr keine große Rolle gespielt haben.
(...)
In Wirklichkeit waren die griechischen Stadtstaaten, die sich in
Übereinstimmung mit den neuen Entwicklungen auf dem Gebiet der
Produktivkräfte, vor allem der Eisenverhüttung und
der
Münzprägung, entwickelt hatten, gerade weil sie auf
der
Kleinproduktion beruhten, während der Demokratie imstande, die
Sklavenarbeit in alle Produktionszweige einzuschmuggeln und
dadurch die Illusion zu schaffen, sie sei ein Naturgesetz. Damals
hat sich die Sklaverei der Produktion ernsthaft bemächtigt
(George
Thomson, Die ersten
Philosophen, Berlin 1961, S. 168 f.)
In den großen "klassischen"
Zeiten, also in Athen und anderen griechischen Stadtstaaten vom
6. Jahrhundert v.Chr. an und in Rom und Italien vom frühen 3.
Jahrhundert v.Chr. bis zum 3. Jahrhundert n.Chr., ersetzte die
Sklaverei in wirksamer Weise andere Formen abhängiger Arbeit.
(...) Ein Antrieb für Sklavenbesitz war das Anwachsen der
städtischen Produktion, für die die traditionellen
Formen
abhängiger Arbeit sich nicht eigneten. Auf dem Lande erreichte
die Sklaverei beachtliche Durchbrüche überall dort,
wo das Helotensystem
(spartanisches Sklavensystem; Sklaven kein persönlicher
Besitz,
sondern in Besitz des Staates) oder vergleichbare Formen von
Arbeitsstatus aus irgendwelchen Gründen nicht in dem Umfang
weiterbestanden, der zur Deckung des Bedarfs der Landbesitzenden
erforderlich war (was z.B. in Sparta nicht der Fall war). Das
heißt, angesichts des fehlenden freien Arbeitsmarktes wurden
Sklaven als Arbeitskräfte von außen herangebracht -
denn
Sklaven kommen in erster Linie von außen -, aber nur, wenn
die
vorhandenen inländischen Arbeitskräfte nicht mehr
ausreichten,
wie in Athen nach den Reformen Solons. (...) Wenn wir (...) uns
auf die großen "klassischen" Perioden in Griechenland
und Italien konzentrieren, so sehen wir uns den ersten wirklichen
Sklavenhaltergesellschaften der Geschichte gegenüber, die
umgeben sind von Gesellschaften (oder in sie eingebettet), die
auf anderen Formen abhängiger Arbeit basieren. Keineswegs kann
man das in klare quantitative Begriffe umsetzen. Zu keiner Zeit
kennen wir die Zahlen der Sklaven in Griechenland oder Italien.
(Moses I. Finley, Die antike Wirtschaft, München 1977, S. 73
ff.)
Bei bestimmten Arten von bedeutenderen, den Staat betreffenden Prozessen saß die Volksversammlung selbst zu Gericht, gewöhnlich aber wurden große Gerichtshöfe einberufen, die durch das Los aus einer stehenden Geschworenenliste von 6.000 Bürgern, die als freiwillige Kandidaten von der Volksversammlung in diese Funktion gewählt worden waren, besetzt wurden. (Beim Sokrates-Prozess umfasste das Gremium 501 Richter.) Wir können nicht behaupten, dass die Geschworenengerichte einen vollkommen zufällig zusammengesetzten Querschnitt durch die Bürgerschaft darstellten - es mag ein unverhältnismäßig hoher Anteil von Stadtbewohnern, von älteren Männern oder von den sehr armen Bürgern, denen der gleichwohl deutlich unter dem täglichen Mindesteinkommen eines Arbeiters liegende Richtersold willkommen war, in ihnen vertreten gewesen sein. Gleichwohl ist es verständlich, dass die Athener die großen aus einer Geschworenenliste von 6.000 Mann (die gesamte Bürgerschaft belief sich auf etwa 40.000 - 45.000) ausgelosten Gerichtshöfe als ausreichend repräsentativ ansahen, um als der handelnde 'demos' selbst zählen zu können. Hierin lag auch die eigentliche Logik der 'graphe paranomon', in der Auffassung nämlich, dass durch dieses Verfahren eher der 'demos' selbst einen Antrag überprüfe, statt dass eine Regierungsgewalt, die Judikative, die Maßnahmen einer anderen, der Legislativen, revidierte.
Überdies lag hierin ein sehr tiefer
Unterschied gegenüber unserer Auffassung vom Gerichtswesen.
Die
Rolle der Geschworenengerichte als des 'demos pars pro toto'
setzte im Hinblick auf die Urteilsfindung eine politische
Bewusstheit und eine entsprechende, uns ganz unvorstellbare
geistige Weite und Bewegungsfreiheit voraus. Als Sokrates im
Jahre 399 vor Gericht gezogen wurde, wäre es nicht nur
unmöglich gewesen, 501 Bürger ausfindig zu machen,
die über
ihn und seine Aktivitäten kaum etwas wussten oder wenigstens
glaubten, kaum etwas zu wissen, und die in dem einen oder anderen
Sinne keine vorgefassten Meinungen über ihn hatten, sondern es
wäre auch niemandem in den Sinn gekommen, dass freundliche
Unkenntnis und sachliche Toleranz
wünschenswert seien. Was in der Einschätzung des
Gesetzes und
des vorgeführten Beweismaterials erwartet wurde, waren
verantwortungsbewusster Bürgersinn und unvoreingenommene
Ehrenhaftigkeit, und von jedem Bürger wurde eben angenommen,
dass er diese Eigenschaften besitze, gleich ob er zu Gericht
saß
oder der Volksversammlung oder dem Rat beiwohnte.
(Moses I. Finley, Antike und moderne Demokratie, Stuttgart 1980,
S. 82 ff.)
Erst 403 v. Chr., nach Kriegsende, stellte die Volkspartei unter Thrasybulos die Demokratie wieder her:
Demgegenüber setzte er vier negative, verwerfliche Formen:
die quasi auf dem Wege der Degeneration
gesetzmäßig ineinander übergehen. Aus dem
in der Oligarchie
herrschenden Klassenkampf kann eine Demokratie
entstehen.
"Eine Demokratie also entsteht, denke ich, wenn die Armen
den Sieg davontragen und von der Gegenpartei die einen hinrichten
lassen, die anderen verbannen und den übrigen Bürgern
gleichen
Anteil an der Staatsverwaltung und an den Ämtern geben..."
Das Schlagwort der Demokratie ist Freiheit. "Vor
allem sind die Leute frei, und die ganze Stadt hallt wieder von
Freiheit und unbeschränkter
Meinungsäußerung, und jedermann
darf hier tun, was er will... Und dass man so gar nicht gezwungen
ist, an der Regierung teilzunehmen, auch wenn du noch so
geschickt dazu bist, noch zu gehorchen, wenn du nicht Lust hast,
und ebensowenig, wenn die anderen Krieg führen, auch mitzutun,
oder Frieden zu halten, wenn die anderen ihn halten, du aber
keine Lust dazu hast, ist das für den Augenblick nicht eine
göttliche und höchst vergnügliche
Daseinsweise? Diese und
ähnliche wären also die Eigenschaften der Demokratie,
und sie
ist demnach eine vergnügliche Verfassung, ohne Regierung,
buntscheckig, und verteilt eine angebliche Gleichheit
gleichermaßen an Gleiche und Ungleiche..."
Wie sieht der Mensch aus, der
dieser Verfassung entspricht? Müssen nicht
Zügellosigkeit und
allgemeine Auflösung um sich greifen? Wie soll man die Jugend
erziehen, wenn alle gleich und alle gleich frei sind? "Der
Lehrer zittert unter solchen Verhältnissen vor seinen
Schülern
und schmeichelt ihnen; die Schüler aber machen sich nichts aus
den Lehrern... Und überhaupt stellen sich die
Jüngeren den
Älteren gleich und treten mit ihnen in die Schranken in Worten
und Taten; die Alten aber setzen sich unter die Jugend und suchen
es ihr gleichzutun an Fülle des Witzes und lustigen
Einfällen,
damit es nämlich nicht das Ansehen gewinne, als seien sie
missvergnügt und herrisch. Schamhaftigkeit nennen sie Dummheit
und stoßen sie in ehrlose Verbannung, Besonnenheit
heißen sie
Unmännlichkeit, beschimpfen sie und jagen sie hinaus;
Mäßigkeit aber und häusliche Ordnung
stellen sie als
bäurisches und armseliges Wesen dar... "
(Hans Joachim Störig, "Kleine Weltgeschichte der
Philosophie", 1992 Fischer Taschenbuch)
Zu jeder dieser Formen gehört eine gute und eine schlechte Variante:
Gut |
Schlecht |
|
| 1. | Monarchie |
Tyrannis |
| 2. | Aristokratie |
Oligarchie |
| 3. | Politie |
Demokratie |
Die Politie (Bürgerstaat) stellt für Aristoteles die beste Verfassungsform dar: Während die Demokratie bei ihm die Herrschaftsform der Vielen zum Nutzen des Pöbels ist (Ochlokratie), steht die Politie für die Herrschaftsform der Vielen zugunsten des Gemeinwohls: "Im Gegensatz zur Politie ist die Demokratie eine Herrschaft zum Nutzen der Armen und Unbemittelten. Eine Demokratie besteht dann, wenn nicht die Besitzenden, sondern die Armen regieren".
Aristoteles lehnt die Demokratie ab, sieht in ihr jedoch immer noch eine bessere Herrschaftsform als etwa in der Oligarchie oder der Tyrannis. Er stufte die Demokratie in vier Unterformen ab:
Die Masse der Armen herrscht zum eigenen Nutzen und Vorteil, übt alle Gewalten und Ämter aus. Es existiert keine Verfassung, da Despoten an die Macht kommen und Gesetze abschaffen; die reinste Demokratie hebt sich früher oder später selbst auf.
Keine Diäten in der Volksversammlung mehr, daher Beamte als Vertreter der herrschenden Klassen mit Entscheidungsgewalt.
Abstammung und Steuereinschätzung (Zensus) ist Grundlage für die Ausübung eines politischen Amtes. Dies kommt der Realität zur Zeit des Aristoteles am nächsten.
Politische Rechte allein für Grund- und Vermögensbesitzer, untere Schichten sind nur in der Volksversammlung repräsentiert. Diese Form der Demokratie wird durch Vermischung mit Politie bzw. Aristokratie aufgehoben.
Seine Demokratietheorie, die erstmals nicht nur theoretisch, sondern auch empirisch zustandekam, hatte die Funktion, die Demokratie durch Vorschläge zu ihrer "Vervollkommnung" ihrer Aufhebung zuzuführen.
Bleicken, Jochen: Die athenische Demokratie, Paderborn u.a. 1994².
Guggenberger, Bernd: Demokratietheorie; in: Pipers Wörterbuch zur Politik, Bd. 1, Politikwissenschaft, München 1987, S. 130-139.
Mittermaier, Karl und Meinhard Mair: Die Geburtsstätte der Demokratie? Athen; in: Demokratie. Die Geschichte einer politischen Idee von Platon bis heute, Darmstadt 1995, S. 5-36.
Hans Joachim Störig, "Kleine Weltgeschichte der Philosophie", 1992 Fischer Taschenbuch